LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ (LkSG) – GRUNDSATZERKLÄRUNG, BERICHT UND BESCHWERDESTELLE

 

Zum Schutz von Menschenrechten und Umweltbelangen hat der deutsche Gesetzgeber das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, im Folgenden „LkSG“) erlassen. Ab 1. Januar 2023 fallen die Sodexo Beteiligungs B.V. & Co. KG sowie das Tochterunternehmen GA-tec Gebäude- und Anlagentechnik GmbH in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

 

Wir bekennen uns dazu, die Sorgfaltspflichten des LkSG angemessen umzusetzen und möglichen Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette entschieden entgegenzutreten.

 

Die Grundsatzerklärung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte sowie zum umweltschutzkonformen Verhalten der Sodexo Beteiligungs B.V. & Co. KG und dem Tochterunternehmen GA-tec Gebäude- und Anlagentechnik GmbH finden Sie unter folgenden Link.

 

Hinweis zur Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Zum 01.01.2026 hat die Bundesregierung die Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ausgesetzt, Sorgfaltspflichten bleiben bestehen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir für Sodexo Deutschland ab dem Berichtsjahr 2025 keine aktuellen LkSG-Berichte mehr.

 

 

 

Beschwerdestelle

Sie möchten auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen hinweisen?
Nutzen Sie dazu unser Beschwerdeverfahren Speak Up.